Sonntag, 05 September 2010

 
 

Vortragsveranstaltung der Mittelstandsvereinigung zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 13 Oktober 2005

Sich nicht der Willkür preisgeben - Handeln ist angesagt

Ulrich Kallfass, Chef der Mittelstandsvereinigung Calw / Freudenstadt, begrüßte im Hotel Teuchelwald in Freudenstadt die zahlreichen Gäste, sowie die Referenten Bezirksnotar Gärtner und Dr. Bombel, nachdem aufgrund des starken Besucherandrangs in eine größere Räumlichkeit des Hotels umgezogen werden musste.

Nur 36 % der Deutschen haben eine Vorsorgevollmacht, so Notar Gärtner und bewegen sich damit auf dünnem Eis. Mit der Wahlkampf-Zahnbürste "Fuchtel in aller Munde" demonstrierte er die Notwendigkeit der Vorsorge. Fehlt eine Vorsorgevollmacht, setzt die behördliche Maschinerie ein, mit all ihren möglichen negativen Begleiterscheinungen. Das Verfahren nimmt dann seinen Lauf:  Medizinisches Gutachten, Anhörung durch Betreuungsbehörde, ob Angehörige Betreuer sein können, jährliche Rechenschaftslegung des Betreuers usw.

Manchen Zuhörer überraschte die Information, dass es kein gesetzliches Vertretungsrecht von Mann und Frau gibt. Eindringlich stellte der Referent die Notwendigkeit einer General- und Vorsorgevollmacht dar. Sie müsse nicht notwendigerweise notariell sein. Wer sich auf sicherem Boden bewegen wolle, sollte aber die notarielle Form wählen, zumal die Notarkosten auf max. Euro 500 begrenzt sind. Die Generalvollmacht regele die Verfügbarkeit über das Vermögen, die Vorsorgevollmacht die Themen Gesundheitspflege, Versorgung und Aufenthalt. Klarstellend sollte die Vollmacht den Hinweis enthalten, dass diese zur Vermeidung einer behördlichen Vertretung erfolge.

Die Vorsorgevollmacht wird grundsätzlich sofort wirksam nach Unterschrift, verwendet werden kann sie jedoch erst bei Ausgabe, also wenn der Bevollmächtigte sie in Händen hat.

Dr. Bombel referierte anhand von Folien zum Thema Patientenverfügung. Ein hochsensibles Thema. 85 % der Bevölkerung hat keine Patientenverfügung und setzt sich damit der Willkür  anderer Personen aus. Man nimmt in Kauf, Dinge an sich geschehen zu lassen, was man eigentlich nicht will. Die Nahestehenden sind in der konkreten Situation meistens überfordert, die Rechtsprechung zu diesem Themenkreis ist schwierig, ja zieht einem gelegentlich die Schuhe aus, so Dr. Bombel.

Er appelliert, in gesunden Tagen zu handeln. Notarielle Beurkundung ist nicht Zwang.

Eine Patientenverfügung ist geradezu Pflicht. Sie muss zwingend konkrete Anweisungen enthalten, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Arzt und Angehörigen zu vermeiden. Ansonsten ist sie im Übrigen wertlos. Aus der Verfügung muss sich ergeben, dass der Vollmachtgeber sich glaubhaft mit dem Thema befasst hat. Datum und Unterschrift der Beteiligten dürfen nicht fehlen und eine jährliche Wiederholung der Unterschrift des Vollmachtgebers ist unverzichtbar. Hinterlegt wird die Vollmacht sinnvollerweise auch beim Hausarzt.

MIT-Chef Ulrich Kallfass dankte den Herr Gärtner und Dr. Bombel. Es gäbe wenige Referenten, die so hervorragend ein nicht ganz einfaches Thema einer so großen Zuhörerschaft verständlich nahe gebracht  und Fragen so umfassend beantwortet haben.

Gute Websites mit Formularen zum Thema:

Gute Websites mit Informationen zum Thema und Beantwortung vieler Fragen:

Gute Formulierungshilfe für eine ganz individuell verfasste Patientenverfügung:

Beispiel einer Vorsorgevollmacht des Notariats Freudenstadt

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